BürgerForum Xanten

Leider findet sich hier nicht die Unterschriftenliste, wie die Überschrift vielleicht vermuten lassen würde. Es gibt keine Möglichkeit, sich die Liste im Netzt herunterzuladen oder sie als eMail zugesandt zu bekommen! Warum? Auf der Unterschriftenliste sind aus rechtlichen Gründen viele Informationen abgedruckt, die aus unserer Sicht einer ausführlichen Erläuterung bedürfen. Daher versuchen wir jede Unterschrift nur in Verbindung mit einer ausführlichen Beratung durch unsere UnterstützerInnen einzuholen, die sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Demzufolge verfügen unsere bisher und zukünftig gesammelten Unterschriften über eine besonders hohe Qualität und es haben nur weitere UnterstützerInnen unterschrieben, die genau wissen, was sie tun! Wir haben ein paar Hinweise zusammengestellt, welche auch zum Ausdruck bringen, was uns bei der Unterschriftensammlung wichtig ist, diese Hinweise finden sich auf der nächsten Seite.

Hier der komplette Text:

 Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW des BFX BürgerForums Xanten gegen die Gewerbeansiedlung "Varusring / Bislicher Insel"

Vertretungsberechtigte: Franz Steeger, Beekscher Weg 50; Dr. Jo Becker, Josef-Steiner-Straße 26; Peter Hilbig, Regina-Protmann-Straße 1 (alle 46509 Xanten)

Die UnterzeichnerInnen beantragen gemäß § 26 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S.1 der Gemeindeordnung NRW, dass sie anstelle des Rates über folgende Frage selbst entscheiden:

"Sollen die vom Rat der Stadt Xanten in seiner Sitzung vom 17.07.2013 gefassten und im Amtsblatt Nr. 2013/26 der Stadt Xanten vom 31.07.2013 bekanntgemachten Beschlüsse über die Einleitung der 113. Änderung des Flächennutzungsplans 'Varusring / Bislicher Insel' und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 152 'Gewerblicher Bereich Varusring / Bislicher Insel' wieder aufgehoben werden?"

Begründung: Der Rat der Stadt Xanten hat am 17.07.2013 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Rat der Stadt Xanten beschließt, 1. die Einleitung der 113. Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Wardt, Flur 36 Flurstücke Nrn. 128, 129 und 134 tlw. Dieser Bereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.“ Und

„Der Rat der Stadt Xanten beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 152 „Gewerblicher Bereich Varusring/ Bislicher Insel“. Das Plangebiet umfasst die eingeschlossenen Flurstücke Gemarkung Wardt, Flur 36, Flurstücke 128, 129 und 134 tlw. Der Planbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.“ – Die Übersichtskarten sind auf der Rückseite dieses Formulars wiedergegeben. – Die Verwaltung führt aus, eine Wohnnutzung sei - wie bislang im Flächennutzungsplan dargestellt - in diesem verlärmten Bereich am Knotenpunkt zweier klassifizierter Straßen sehr unwahrscheinlich oder nur unter einem erhöhten Aufwand für Lärmschutz zu erreichen. Hinzu komme, dass der Geländesprung in diesem Bereich eine wirtschaftliche Planung erschwere. Eine gewerbliche Ansiedlung in diesem Bereich sei aufgrund ihrer geringeren Schutzbedürftigkeit gegenüber Lärm eine Alternative. Daher solle die Möglichkeit einer Ansiedlung eines Kraftfahrer-Schnellrestaurants und von die Wohnnutzung nicht wesentlich störendem, mischgebietverträglichem Gewerbe angestrebt werden. Die Ansiedlung von Gewerbe entlang der B57 könne je nach Stellung der Baukörper zusätzlich zu einer gewissen Verkehrslärmminderung zugunsten der Wohnbebauung Beekscher Weg führen. Die Erschließung dieses Bereichs werde von der L480 (Bislicher Insel) erfolgen.

Wir möchten mit unserem Bürgerbegehren erreichen, dass diese Beschlüsse vom 17.07.2013 wieder aufgehoben werden, um so die beiden Bauleitplanverfahren zu stoppen. Wir befürchten negative Auswirkungen auf die nahegelegene Wohnbebauung entlang und nördlich des Beekschen Wegs sowie westlich des Varusrings bzw. nördlich des Augustusrings durch zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastungen, eine Beeinträchtigung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, negative Auswirkungen auf die vorhandenen innerstädtischen Gastronomiebetriebe durch einen Entzug von Gästen durch das Schnellrestaurant und negative Auswirkungen auf die touristische Attraktivität der Stadt Xanten, wenn man aus südlicher Richtung kommend dann wohl bald von einer neuen Gewerbeansiedlung begrüßt wird. Außerdem bezweifeln wir, dass die bereits vorhandenen Gewerbegebiete schon ausgelastet sind und daher überhaupt ein Erfordernis für die Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen besteht. Wir wissen, dass die vorstehenden Bedenken auch in den Bauleitplanverfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung geltend gemacht werden können und dort zwar vom Rat abzuwägen sind, ihn aber in seiner Entscheidung nicht binden.

Kostenschätzung: Das Aufheben der Beschlüsse vom 17.07.2013 um so die beiden Bauleitplanverfahren zu stoppen ist mit keinen Kosten verbunden.

Top | DANKE !!! DANKE !!! DANKE !!! Allen Unterstützern !!!